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Über diese Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wird bereitgestellt gemäß der Europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882), der Norm EN 301 549 v3.2.1, dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der BITV 2.0. Sie gilt für die Webseite nobamouse.eu.
NOBATECH SAS („NOBATECH“, „wir”, „uns“) entwickelt Nobamouse, eine Maussteuerung per Kopfbewegungserkennung, die Menschen mit motorischen Einschränkungen den Zugang zum Computer ermöglicht. Barrierefreiheit steht im Mittelpunkt unserer Mission — nicht nur in den Produkten, die wir entwickeln, sondern auch in der Art und Weise, wie wir sie präsentieren. Wir verpflichten uns, die Webseite nobamouse.eu und unsere digitalen Dienste für ein möglichst breites Publikum zugänglich zu machen, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite nobamouse.eu.
Wir arbeiten an der Konformität mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.2 auf Stufe AA, veröffentlicht vom World Wide Web Consortium (W3C). Dies übertrifft die aktuelle Anforderung des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (Richtlinie (EU) 2019/882) und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 v3.2.1, die WCAG 2.1 Stufe AA umfasst.
In Deutschland sind zusätzlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die europäische Richtlinie umsetzt, und die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) maßgeblich.
Teilweise konform. Die Webseite nobamouse.eu ist teilweise konform mit WCAG 2.2 Stufe AA und der BITV 2.0. „Teilweise konform“ bedeutet, dass einige Teile des Inhalts noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
Unsere aktuelle Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf automatisierten Testwerkzeugen (darunter Lighthouse, axe und WAVE). Wir sind uns bewusst, dass automatisierte Werkzeuge allein nicht alle Barrieren zur Barrierefreiheit identifizieren können. Ein umfassendes manuelles Audit mit assistiven Technologien wurde noch nicht durchgeführt.
Diese Erklärung wurde am 22. Februar 2026 erstellt. Unsere automatisierten Bewertungen werden kontinuierlich im Rahmen unseres Entwicklungsprozesses durchgeführt.
Wir sind uns der folgenden Einschränkungen bewusst und arbeiten aktiv an deren Behebung:
prefers-reduced-motion und an statischen Fallback-Hintergründen, die die Kontrastanforderungen jederzeit erfüllen.Falls Sie auf weitere, hier nicht aufgeführte Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte gemäß Abschnitt 7 unten.
Unsere Webseite wird unter Beachtung folgender Barrierefreiheitsprinzipien gestaltet und entwickelt:
Nobamouse ist eine Maussteuerung per Kopfbewegungserkennung, die sich derzeit in einer geschlossenen Betaphase befindet. Die Software ist speziell darauf ausgelegt, Menschen mit motorischen Einschränkungen den Zugang zum Computer zu ermöglichen. Wir verpflichten uns, die Nobamouse-Software selbst barrierefrei und mit assistiven Technologien kompatibel zu gestalten.
Da sich die Software noch in der Vorabentwicklung befindet, wurde ein formeller Barrierefreiheits-Konformitätsbericht (VPAT/ACR nach EN 301 549) noch nicht veröffentlicht. Wir beabsichtigen, einen solchen Bericht vor der allgemeinen Verfügbarkeit zu veröffentlichen. Einzelheiten zu den Funktionen und Einschränkungen der Beta-Software werden durch den Beta-Teilnahmevertrag geregelt.
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit von nobamouse.eu und unserer Produkte. Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, Schwierigkeiten bei der Nutzung eines Teils der Webseite haben oder Inhalte in einem alternativen Format benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
Wir bemühen uns, Rückmeldungen zur Barrierefreiheit innerhalb von 5 Werktagen zu beantworten und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt Ihres Berichts eine Lösung oder einen Maßnahmenplan bereitzustellen.
Da NOBATECH SAS eine in Frankreich ansässige Gesellschaft ist, können Sie sich an den Défenseur des droits (Beauftragter für Rechte) wenden:
Wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden:
Sie können auch die zuständige Marktüberwachungsbehörde in Ihrem Mitgliedstaat kontaktieren, die für die Durchsetzung der Europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882) verantwortlich ist.
Wir verpflichten uns zu folgender Roadmap für die Barrierefreiheit:
prefers-reduced-motion-Medienabfrage zur Bereitstellung reduzierter oder deaktivierter Animationen für Nutzer, die dies wünschen.Unsere Webseite kann Links zu Inhalten oder Diensten Dritter enthalten oder solche einbetten. Obwohl wir bestrebt sind, barrierefreie Drittanbieter auszuwählen, können wir die Barrierefreiheit von Inhalten, die wir nicht kontrollieren, nicht garantieren. Soweit Inhalte Dritter nicht barrierefrei sind, werden wir uns bemühen, soweit möglich barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
Diese Erklärung wird bereitgestellt in Übereinstimmung mit: